Skip to main content

Spenden und Steuern

Wußten Sie schon … ?

Regeln des Gewerbe- und Steuerrechts bei Spendenaktionen (mit Verkauf)

Diese Regeln sind keine große Hürde, wenn folgende Grenzen (jeweils pro Jahr) nicht überschritten werden. Diese beziehen sich auf den Rotary-Club als nicht eingetragenen, nicht beim Finanzamt erfassten Verein. Für als gemeinnützig anerkannte Organisationen gelten zum Teil andere Vorschriften.

  • Umsatz € 22.000 (Grenze für Umsatzsteuerpflicht gem. § 19 UStG)
  • Gewinn (vor Spendenabzug!) € 5.000 (Freibetrag gem. § 24 KStG, § 11 GewStG)
  • Erlös aus dem Verkauf von Losen € 1.000 (ggf. auch € 40.000, vgl. § 28 RennwLottG)

In der Regel dürfte auch bei Einhaltung der Grenzen die Anmeldung eines Gewerbes bei der Gemeinde gem. § 14 GewO erforderlich sein (siehe z. B. http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10164604/). Es ist zu erwarten, dass sich im Anschluss das Finanzamt melden wird und auch Steuerklärungen abgegeben werden müssen. Diese sind allerdings wenig komplex und führen auch nicht zu Steuerzahlungen. Wichtig ist jedoch, dass Einnahmen und Ausgaben sorgfältig aufgezeichnet und dokumentiert werden.

Zusätzlich sind ggf. spezielle Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, z. B. bei dem Verkauf von Losen kann eine Genehmigung erforderlich sein, die aber kein Problem sein sollte, betreffend Formulare und Merkblatt siehe https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Rennwett-_und_Lotteriesteuer/default.php?f=LfSt.

Sicherheitshalber noch der Hinweis, dass ein Rotary-Club niemals Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen, Spendenquittungen) ausfertigen sollte, wenn er nicht selbst von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt wurde.

Und auch noch wichtig: Sollte Ihr Club über einen als gemeinnützig anerkannten Verein (oder z. B. eine gemeinnützige GmbH) verfügen, sollte insbesondere bei Einnahmen bis € 45.000 pro Jahr (§ 64 AO) zuerst geprüft werden, diesen für Glühweinverkäufe, Eintrittskartenverkäufe etc. einzusetzen.

Fragen gerne an Dr. Marc Oliver Wenk

marc.wenk@fidiaonline.de