Zusammenfassung Grant-Programme
Liebe rotarische Freundinnen, liebe rotarische Freunde,
wir haben in Emails, auf unserer Distrikt-Webseite und über die Seite des Deutscne Governorrates die Zuschussmöglichkeiten vorgestellt, die für Projekte mit Bezug auf die Ukraine in Anspruch genommen werden können. Die Ausschreibungsbedingungen werden dabei aufgrund sich verändernder Bedingungen und neuer Herausforderungen kontinuierlich angepasst.
Vor diesem Hintergrund wurde der Rundbrief des Governor-Rates vom 6. April (sieh auch hier auf der Website) erstellt, in dem ein neues Programm für lokale Projekte mit dem Fokus der Kinder- und Jugendhilfe mit einem Zuschuss bis 5.000 € vorgestellt wird. Dieses Programm kann über einen nochmals vereinfachten Antrag beantragt werden und benötigt keinen Eigenanteil des Clubs. Dieser Punkt geht aus dem Brief nicht sehr deutlich hervor, wurde allerdings auf Nachfrage bestätigt; ebenfalls bestätigt wurde, dass auch bereits begonnene Projekte gefördert werden können.
Deshalb fassen wir die unterschiedlichen Programme nochmals zusammen:
1. Zuschuss der Task Force des Deutschen Governorrats (DGR) für Projekte in der Ukraine, in Nachbarländern und in Deutschland
- Gefördert werden 80 % der Projektkosten, bis max. 10.000 Euro
- Auch rückwirkende Antragstellung möglich!
- Kooperationsprojekte mit ausländischen Clubs sind möglich
- Auch rückwirkende Antragstellung möglich!
- Zunächst ist nur ein Antrag pro Club möglich
2. Zuschuss aus der Task Force des Deutschen Governorrats (DGR) für lokale Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine
- Bis zu 5.000 € Zuschuss möglich
- Der Club muss keinen Eigenanteil aufbringen
- Auch rückwirkende Antragstellung möglich!
- Zunächst ist nur ein Antrag pro Club möglich
- Ukraine-Hilfe Distrikt 1842 für lokale Projekte (Mittel aus dem Rotary Disaster Response Fund).
- Projekte, die im Distrikt für Geflüchtete aus der Ukraine umgesetzt werden
- Projekte können bis max. 2.000 Euro bezuschusst werden
- Im Hinblick auf die Modifizierung der Förderung der DGR Hilfen ändern wir den Eigenanteil der Clubs auf lediglich 20% der Projektsumme (bislang das Doppelte); diese Änderung gilt auch für bereits gestellte Anträge
- Zunächst ist nur ein Antrag pro Club möglich
Die Informationen, Richtlinien und Antragsformulare findet Ihr wie folgt: